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kinder-, Jugend- und familienhilfe Gmbh

 

Begleiteter Umgangskontakt (BU)

Der Begleitete Umgang (BU) nach § 18.3 SGB VIII bezeichnet den durch eine Fachkraft begleiteten Kontakt zwischen einem minderjährigen Kind und dessen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, bzw. nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.

Die Fachkräfte leiten sowohl dasjenige Elternteil an, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt als auch beide Elternteile in Bezug auf Handlungs- und Kommunikationsstrategien, um so langfristig zu einer selbstständigen Regelung des Umgangs zu finden.

Der Umgang mit dem Kind und die Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung stehen hierbei im Mittelpunkt.